Schutzausrüstung AT

Einsatz-Schutz-Kleidung unter Atemschutz

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  • Atemschutzmaske: Ausgeführt als Vollmaske oder Masken-Helmkombination. Sie bildet den Atemanschluss und verhindert mit Gummilippen das einatmen von Atemgiften aus der Umgebung.
  • Lungenautomat: Der Lungenautomat regelt die Luftzufuhr in die Atemschutzmaske. Er wird mit einem Gewinde fest auf die Maske geschraubt und besitzt eine Druckklappe, die sich beim Einatmen öffnet und so die Atemluft in die Maske strömen lässt.
  • Tragegeschirr: Es sorgt mit zwei Schultergurten und einem Beckengurt für eine optimale Gewichtsverteilung auf den Rücken, um das Tragen der schweren Pressluftflasche zu erleichtern.
  • Pressluftflasche: Sie beinhaltet die Atemluft.
  • Manometer: Das Manometer zeigt den Flaschendruck in bar an. Außerdem beinhaltet es eine Warneinrichtung bei einer Druckunterschreitung von 50 bar. In diesem Fall ertönt ein schriller Pfeifton, der den AT-Träger daran erinnert den Rückweg anzutreten, bevor die Flasche leer ist.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren ist das Retten.
Dabei ist es notwendig, dass die Kameraden während des Einsatzes zu den hilfsbedürftigen Personen vorgehen. Dabei begeben sie sich nicht selten in Gefahrenräume, in denen sich diverse Atemgifte befinden. Diese Situation tritt nicht nur bei dem klassischen Gebäudebrand ein, bei dem Rauchgase Innenräume und auch Außenbereiche mit Atemgiften wie CO-Gasen bereichern, sondern auch bei Verkehrsunfällen, Bahnunfällen oder defekten Gasleitungen. Damit unsere Feuerwehrmänner, ohne selbst solche Atemgifte aufzunehmen, in die besagten Gefahrenräume eindringen können, wird der Einsatz von umgebungsluft-unabhängigen Atemschutzgeräten den sogenannten Pressluft Atemschutzgerätenerforderlich.

Da das Tragen einer solchen Ausrüstung mit rund 5kg plus Einsatzkleidung für den Atemschutzgeräteträger eine erhöhte körperliche Belastung darstellt muss ein Feuerwehrmann einige Bedingungen erfüllen um eine solche Tauglichkeit nachzuweisen:

  • Jeder AT-Träger benötigt eine ärztliche Untersuchung (G26.3), die alle drei Jahre wiederholt werden muss
  • der erforderliche Lehrgang zum Tragen einer Atemschutzausrüstung muss auf Kreisebene besucht werden
  • eine jährliche Belastungsübung muss durchgeführt werden
  • jährlich muss eine praktische Einsatzübung erbracht werden.

Erfüllt ein Feuerwehrmann diese Anforderungen, kann er als AT-Träger eingesetzt werden.
Mehr zum Thema gibt es in der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ (Quelle: Lfs-SH)
Zur Zeit verfügt die Feuerwehr Averlak-Blangenmoor über 19 Atemnschutzgeräteträger.

 

 

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