Wespennester

Wespennester entfernen – Feuerwehren sind dafür nicht zuständig

DithmarschenIm Sommer kommt es immer wieder zu Anfragen bei den Feuerwehren des Kreises
Dithmarschen, ob Wespen- und Hornissennester durch die Brandbekämpfer entfernt werden. Wespen
und Hornissen stehen unter Artenschutz und dürfen daher nicht einfach getötet oder gar deren Nester
entfernt werden. Sollte eine Gefährdung für Menschen bestehen, kann jedoch durch Inhaber einer
entsprechenden landesbehördlichen Genehmigung geholfen werden. Aufgabe der Feuerwehren ist dies
jedoch nicht!

Wer kennt das nicht? Im Sommer wird der Genuss von süßen Speisen und Getränken, aber auch das
Grillfest auf der Terrasse zu einer Geduldsprobe – Insbesondere zwei Wespenarten, die Gemeine und
die Deutsche Wespe versuchen ihren Teil der Leckereien abzubekommen. Viele Menschen geraten bei
der Anwesenheit der gelb-schwarzen Insekten in Stress. Insektenstiche können nicht nur schmerzhaft
sein, sondern bei einigen Menschen auch heftige allergische Reaktionen auslösen, was ihnen zu
Unrecht ein schlechtes Image verleiht.
Der erste Gedanke beim Entdecken eines Wespennestes ist daher meistens: Weg mit dem Ungeziefer!
Aber Vorsicht: Insekten sind nützlich und für die Flora und Fauna unersetzlich. Aus diesem Grund
stehen Wespen und Hornissen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach grundlos getötet oder entfernt
werden. Sollte sich im Garten oder am Wohnhaus ein Wespen- oder Hornissenvolk angesiedelt haben
und eine Gefährdung für Menschen darstellen, gibt es dennoch eine Lösung. Die Feuerwehr ist hier
allerdings nicht zuständig! Auch wenn in den vergangenen Jahren teilweise durch Feuerwehren
Insektennester vernichtet und entfernt wurden, ist dies nicht die Aufgabe der Feuerwehr und
widerspricht dem Gedanken des Artenschutzes. Auch über die entsprechende Fachkenntnisse und
Genehmigungen verfügen die Feuerwehren nicht. Denn, für das Entfernen von streng geschützten
Insekten ist eine landesbehördliche Genehmigung erforderlich. Stefan Heuseler vom ‹‹Naturschutzbund
Kreisgruppe Dithmarschen›› besitzt eine solche ‹‹Genehmigung zur Umsiedelung besonders
geschützter Arten››. „Die meisten Wespenarten sind für den Menschen absolut ungefährlich. Lediglich
zwei von ungefähr acht in Dithmarschen heimischen Wespenarten können sich aggressiv gegenüber
dem Menschen verhalten, nämlich die Deutsche und die Gemeine Wespe.“, berichtet der Wespenexperte. Dabei könne man sagen, dass alle Wespenarten, deren Nester frei sichtbar, zum
Beispiel in Garagen, Carports oder an Dachrinnen hängen, friedlich seien und nur bei Neststörungen
aggressiv reagieren. Sollte aufgrund einer möglichen Gefahr, beispielsweise für spielende Kinder, ein
Wespen- oder Hornissenvolk weichen müssen, ist Stefan Heusleler der richtige Ansprechpartner. „Ich
berate betroffene Grundstückseigentümer bei der Lösungsfindung und kläre über die angesiedelte
Insektenart auf.“, berichtet Heuseler. „Wenn eine Gefährdung erkennbar ist, bespreche ich gemeinsam
mit dem Grundstückseigentümer eine geeignete Lösung und nehme dann zum Beispiel eine
artengerechte Umsiedelung vor.“
Stefan Heuseler berät und hilft gerne bei Insektenfragen und ist telefonisch unter 0481 / 6850140 sowie 0481 / 7889783 oder unter der E-Mailadresse stefan.heuseler@gmx.de zu erreichen.

Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung des KFV Dithm. als PDF:

Dithmarschen – Wespen entfernen