Brauchtumsfeuer anmelden
Wollen Sie privat ein Feuer anzünden, dann vergessen Sie nicht Dieses der örtlichen Feuerwehr mitzuteilen. Dies kann bei einer Alarmierung der Feuerwehr bei der ersten Lageerkundung Vorteile bringen, ersetzt jedoch nicht die rechtskonforme und erforderliche Anmeldung bei der Amtsverwaltung/Ordnungsamt!
Bitte lesen Sie sich zunächst die Hinweise zum Verbrennen sorgfältig durch!
Auch nach erfolgreicher Meldung eines Feuers, kann es durch Meldung Dritter zum Ausrücken der Feuerwehr kommen. Hier weisen wir erneut darauf hin, dass es sich bei dieser Anmeldung lediglich um eine Mitteilung des Vorhabens an die örtliche Feuerwehr handelt und nicht um eine rechtliche Anmeldung und Genehmigung eines Brauchtumsfeuers. Diese ist bei der Amtsverwaltung/Ordnungsamt Burg-St. Michaelisdonn zu beantragen: Klicken Sie hier!
Füllen Sie einfach nachstehendes Formular aus